Die Kanzlei Ruland nimmt in diesen Verfahren für Sie Akteneinsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte und bespricht dann im Anschluss mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid. Selbstverständlich vertritt Sie die Kanzlei Ruland auch im sich vermeintlich anschließenden gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dabei bestehen insbesondere für die nachfolgenden Messgeräte hinreichende Erfahrungen:
Geschwindigkeitsmessanlage Typ ES 1.0 Typ FE2.0, FE2.4 und Typ VIII-4
Geschwindigkeitsmessanlage Typ ES 3.0 (stationär) Fotoeinrichtungen Typ FE3.0, FE4.1, FE5.0, FE6.0