Pferderecht - Kanzlei Ruland

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Pferderecht

Tätigkeitsbereiche
Seit der Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie der EU, welche sich im BGB als das "neue Schuldrecht" niedergeschlagen hat, gelten seit dem 01. Januar 2002 neue Gewährleistungsvorschriften. Die alten Regelungen über den Viehkauf (§§ 481-493 BGB) wurden ersatzlos gestrichen.
Die sich daraus ergebenden Veränderungen für Käufer und Verkäufer bieten großes Konfliktpotenzial. Die Kanzlei Ruland hilft dabei, dieses zu vermeiden und gering zu halten. Aber auch bei der Durchsetzung von den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten steht die Kanzlei Ruland mit Rat und Tat zu Seite.
Dabei arbeitet die Kanzlei Ruland eng mit qualifizierten Tierärztinnen und Tierärzten zusammen. Dadurch können bereits im Vorfeld mögliche Prozessrisiken genau erkannt werden, welche sich aus der "Materie" Lebewesen ergeben.
Beispiele der Tätigkeiten:

  • Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Käufers.
  • Möglichkeiten des Gewährleistungsausschlusses beim Verkäufer.
  • Art und Umfang der Ankauf- bzw. Verkaufuntersuchung.
  • Haftung des die Ankauf- bzw. Verkaufuntersuchung durchführenden Tierarztes.
  • Prüfung des Vorliegens eines Mangels.
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